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Kurzbezeichnung | Abwassersatzung |
Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Herrenberg vom 21. Juli 1998 in der Fassung der 15. Satzungsänderung vom 19. Dezember 2017 |
Rechtsebene | Herrenberg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abwassersatzung bestimmt, dass die Stadt Herrenberg die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt, soweit das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. Sie regelt unter anderem sowohl die Berechtigung als auch die Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung. Sie berechtigt die Stadt zudem, zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag und für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren zu erheben. Sie legt insbesondere den Beitragsmaßstab und den Beitragssatz des Abwasserbeitrags sowie den Gebührenmaßstab und die Höhe der Abwassergebühren fest. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abwassersatzung |
URL-Adresse | https://www.herrenberg.de/fileadminceasy/Internetserve/User/Politik%20und%20Verwaltung/Stadtrecht/Abwassersatzung_-_Redaktionsfassung_Stand_20.12.2017.pdfusage/main.php?view=publish&item=statute&id=1056 |