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Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und Abfallentsorgungsgebührensatzung Hürth |
Bezeichnung | 1. Änderungssatzung vom 18. Februar 2019 zur Satzung der Stadtwerke Hürth über die Abfallentsorgung in der Stadt Hürth in der Fassung vom 17. November 2017 und 1517. Änderungssatzung vom 1718. November 2017 Februar 2019 zur Satzung der Stadtwerke Hürth über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Hürth vom 13. 12.Dezember 2002 |
Rechtsebene | Knapsack |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass die Stadtwerke Hürth die Abfallentsorgung auf dem Gebiet der Stadt Hürth als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallentsorgungsgebührensatzung berechtigt die Stadtwerke Hürth, zur Deckung der durch die Abfallentsorgung entstehenden Kosten Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem den Gebührenmaßstab und die Höhe der Gebührensätze fest. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
URL-Adresse | https://www.svh-direkt.de/fileadmin/Satzungen/SatzungAbfallentsorgungssatzung2019_Abfallentsorgung201801Aenderung.pdf |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungsgebührensatzung |
URL-Adresse | https://www.svh-direkt.de/fileadmin/Satzungen/SatzungAbfallentsorgungsgebuehrensatzung_Abfallentsorgungsgebuehren2019_2018_117.pdf |