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Link zum Rechtstext | Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz (Stand September 2006) |
Kerninhalte | In dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift werden die Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz dargelegt. Sie soll für diese Bereiche Grundlagen vermitteln, die zur einheitlichen Ausbildung notwendig sind. Bei den Geräten wird dabei von der Ausrüstung des Löschgruppenfahrzeugs, gegebenenfalls mit Zusatzbeladung, ausgegangen. Einige Gerätetypen und Einrichtungen gehören zur Beladung und Ausrüstung eines Rüstwagens. Nicht aufgenommen sind Geräte, deren Gebrauch sich von selbst erklärt. Die bildlichen Darstellungen sagen aus, wie bestimmte Geräte getragen und gehandhabt werden sollen. |
Gültige Fassungen der Bundesländer | Der Ausschuß Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat die Feuerwehr-Dienstvorschriften verabschiedet und den Bundesländern zur Einführung empfohlen. Da der AFKzV den Bundesländern eine Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschriften nur empfiehlt, kann der Inhalt der FwDv in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein und muss nicht mit der veröffentlichen Fassung des AFKzV identisch sein. Die Einführung der FwDv erfolgt in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Terminen und kann mit inhaltlichen Änderungen verbunden sein. Zu den gültigen Fassungen der einzelnen Bundesländern: |