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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Muster-Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Fassung Juni 1996) |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist es, beim Brand eines Lagers für Sekundärstoffe aus Kunststoff der Ausbreitung von Feuer vorzubeugen und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Die Richtlinie gilt für die Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff in Lagermengen von mehr als 200 m³ in Form von Mono- oder Mischfraktionen in kompakter Form oder als Schüttgut, Die gültigen Fassungen der einzelnen Bundesländer sind bei dem Link zur Rechtsnorm in §Alexandrina verknüpft. |
Gültige Fassungen der Bundesländer | (Brandschutz-) Technische Anforderungen an die Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff sind in den Technischen Baubestimmungen der Länder geregelt. Diese Regelungen basieren auf der Muster-Kunststoff-Lager-Richtlinie (MKLR). Haben die Bundesländer von der MKLR abweichende Regelungen getroffen, so ist dieses im Folgenden verlinkt. Ist nichts anderes genannt, gilt die MKLR vollumfänglich in dem jeweiligen Bundesland.
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Links zur Rechtsänderung |