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Link zum Rechtstext/Bezeichnung | VV IBG Infrastruktur 1.0 |
Link zum Rechtstext | VV IBG Infrastruktur |
Kerninhalte | Diese Verwaltungsvorschrift beinhaltet die Verfahren zur Beantragung einer Genehmigung der erstmaligen Inbetriebnahme, der Anzeige von Umrüstungen oder Erneuerungen und zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung (IBG). Sie konkretisiert und erläutert die Vorgaben der EIGV und enthält Hinweise zur Umsetzung der Rechtsverordnung in der Verwaltungspraxis. Sie gilt für die Verfahren zur Erteilung einer IBG, einschließlich der Beantragung bzw. Anzeige, für die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsicherung, Zugsteuerung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamts. |
Anhänge | Anhänge zur VV IBG Infrastruktur 1.0 |