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Kurzbezeichnung

Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Weimar in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 14. April 2009 und Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr der Stadt Weimar in der Fassung der Änderungssatzung vom 12. Dezember 2001

Rechtsebene

Weimar

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Straßenreinigungssatzung berechtigt die Stadt Weimar, die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücken zu übertragen. Der Stadt verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung für die Fahrbahn, die Überwege und die Straßenrinnen und die Einflussöffnungen der Straßenkanäle der in Anlage 1 aufgeführten Straßen (Straßenabschnitte) und der belebten Parkplätze. Die Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst (Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte).

Die Straßenreinigungsgebührensatzung berechtigt die Stadt Weimar, Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Straßenreinigungseinrichtung zu erheben. Sie regelt insbesondere Gebührenschuldner, Gebührenmaßstab und Gebührensatz.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Straßenreinigungssatzung

URL-Adresse

httphttps://stadt.weimar.de/uploads/media/fileadmin/redaktion/Dokumente/buergerservices/ortsrecht/wirtschaft/80_3_Strassenreinigungssatzung_i_Form_Ae.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Straßenreinigungsgebührensatzung

URL-Adresse

httphttps://stadt.weimar.de/uploads/mediafileadmin/redaktion/Dokumente/buergerservices/ortsrecht/wirtschaft/80_4_Strassenreinigungsgebuehrensatzung_i_Form_Ae.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung

URL-Adresse

http://stadt.weimar.de/uploads/media/2009_08_rathauskurier.pdf