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Schwierig gestaltet sich teilweise noch der Online-Zugriff auf die Gesetzesblätter der einzelnen Bundesländer. Wir haben dazu Folgendes recherchiert:

Baden-Württemberg
Auf das Gesetzblatt kann bis 1952 zugegriffen werden. √

Bayern
Das Gesetz- und Verordnungsblatt steht ab 1945 zur Verfügung. √

Berlin
Vollständige Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblatts sind erst ab 2004 einsehbar. Für die Zeit ab 1992 wird nur ein alphabetisches Gesamtverzeichnis zur Verfügung gestellt. √

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Saarland
Das Amtsblatt steht ab 1945 zur Verfügung. √

Sachsen
Das Für das Gesetz- und Verordnungsblatt ist erst ab 2012 verfügbar. Kostenfrei stehen nur ein Inhaltsverzeichnis und eine kostenlose Leseversion der jeweiligen Einzelausgabe zur des aktuellen Jahres stehen Leseversionen der jeweiligen Einzelausgabe kostenlos zur Verfügung. Das Anmelden ist unnötig mühevoll und setzt vor allem eine Registrierung voraus.Archiv ist kostenpflichtig. √

Sachsen-Anhalt
Das Gesetz- und Verordnungsblatt wird nur wird – mit Ausnahme des Inhaltsverzeichnisses der jeweiligen Einzelausgabe – nur kostenpflichtig angeboten.

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Schlussbemerkung: Für hilfreich erachten wir die Rechtsbibliothek Makrolog, die uns insbesondere bei den Fundstellenzitaten stets gute Dienste leistet, und den Parlamentsspiegel, der einen schnellen Überblick über die Gesetzesblätter der Länder verschafft.