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Bezeichnung | Satzung der Abfallwirtschaft Heidekreis über die Abfallbewirtschaftung für den Landkreis Heidekreis vom 16. Dezember 2016 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2018 |
Kurzbezeichnung | Abfallbewirtschaftungssatzung Heidekreis |
Rechtsebene | Soltau |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Heidekreis, zu dem auch die Stadt Soltau gehört, der Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) die Wahrnehmung der Aufgaben des Landkreises Heidekreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger einschließlich des Satzungsrechts überträgt. Auf dieser Grundlage entsorgt die Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK), als öffentliche Einrichtung, die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle und kann sich dabei ganz oder teilweise Dritter bedienen. Sie regelt unter anderem den Umfang der Abfallbewirtschaftung, den Anschluss und Benutzungszwang sowie die Abfallberatung. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaft Heidekreis |
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