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Link zum Rechtstext

BSI-Gesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vom 14. August 2009

Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt, dass der Bund ein Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als Bundesoberbehörde unterhält, das für die Informationssicherheit auf nationaler Ebene zuständig ist und dem Bundesministerium des Innern untersteht.

Es regelt unter anderem die Aufgaben des Bundesamts und enthält allgemeine Vorgaben für die Betreiber sog. kritischer Infrastrukturen.

Hinweis: Kritische Infrastrukturen wurden durch die BSI-Kritisverordnung zunächst in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung bestimmt.

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