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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Güterkraftverkehrsgesetz vom 22. Juni 1998

Link zum RechtstextGüKG

Kerninhalte

Das Gesetz regelt den Güterkraftverkehr als geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Dabei eingeschlossen wird unter bestimmten Bedingungen auch der innerbetriebliche Güterkraftverkehr.

TagsGüKVG; GüterKG; GüterKVG; GütKVG; GKraftverkehrsG; GüterKraftVG; GüterKVerkehrG

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