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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Naturzugkühltürme |
Kerninhalte | Die Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit, den Betrieb und die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen einschließlich Naturzugkühltürmen (mit einer thermischen Leistung von > 200 MW) und Nassabscheidern (nachfolgend Verdunstungskühlanlagen). Sie gilt für alle stationären Anlagen, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommt und bei denen Aerosole durch die Abluft mitgerissen werden und in die Umgebung gelangen können. Sie regelt Anforderungen zur Vorsorge und zur Gefahrenabwehr gegen schädliche Umwelteinwirkungen. Sie gilt nicht für
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