Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Image Removed Image Removed   

Insert excerpt
99 Archiv
99 Archiv
nopaneltrue

Link zum Rechtstext

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen vom 20. November 2009 Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen vom 5. August 2003

EVB-IT Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik

Kerninhalte

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) regelt die Ausschreibung und die Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte.

Sie ist in zwei Teile gegliedert:

  • Teil A enthält allgemeine Bestimmungen für den Ablauf des Vergabeverfahrens.
  • Teil B gibt die Richtlinien für die allgemeinen Vertragsbedingungen vor.

Die VOL gilt für Liefer und Dienstleistungsaufträge, die weder Bauleistungen noch freiberufliche Leistungen sind und nicht einem besonderen Vergaberechtsregime unterfallen, wie z.B. im Sektorenbereich.

Oberhalb der Schwellenwerte ist eine Vergabe dieser Leistungen in der Vergabeverordnung geregelt.

Die EVB-IT sind ergänzende Vertragsbedingungen im Sinne der VOL/A, deren Verwendung für Bundesbehörden verbindlich ist.

...