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Link zum Rechtstext | FeuerwehrDienstvorschrift 13/1 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz (Stand 1986) |
Kerninhalte | In dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift ist festgelegt, wie eine Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz zu arbeiten hat. Die technische Hilfeleistung umfasst Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen, die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen und mit zusätzlicher Beladung (z.B. technische Ausrüstung von Rüst- und Gerätewagen) durchgeführt werden. |
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