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Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung - Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde und Kenntnisse beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen zur technischen Anwendung und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern sowie über Anforderungen an die Qualifikation von behördlich bestimmten Sachverständigen vom 21. November 2011

Kerninhalte

Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an die erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung.

Sie beinhaltet auch Anforderungen an die Qualifikation von behördlich bestimmten Sachverständigen und an Strahlenschutzkurse zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkunde.

Sie gilt nicht für die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz im Zusammenhang mit

  • dem Umgang mit radioaktiven Stoffen und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen nach Strahlenschutzverordnung,
  • der Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen,
  • der Ausübung der Tierheilkunde und
  • der Tätigkeit im Strahlenschutz ermächtigter Ärzte.

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