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Link zum Rechtstext | Richtlinie Klimaschutz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie regelt die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten mit Schwerpunkt auf Verbundprojekte von Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine Umsetzung ihrer Ergebnisse ausgerichtet sind und daher einen substanziellen Beitrag zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz erwarten lassen, insbesondere bei Grundstoffen und chemischen Prozessen. Nicht förderbar sind Planung und Aufbau großtechnischer Demonstrationsanlagen im Industrie- bzw. Produktionsmaßstab sowie Arbeiten mit dem Charakter von Studien z.B. zu Toxikologie und Ökotoxikologie. |
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