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| 99 Archiv |
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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die stoffliche und die energetische Verwertung sowie die Beseitigung von Altholz. Sie gilt für - Erzeuger, Besitzer, Einsammler und Beförderer von Altholz,
- Betreiber von Anlagen, in denen Altholz verwertet oder beseitigt wird,
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, soweit sie Altholz verwerten oder beseitigen, und
- Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft, denen Pflichten zur Verwertung oder Beseitigung von Altholz übertragen worden sind.
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