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Link zum Rechtstext

Bioabfallverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2013

Kerninhalte

Diese Verordnung, die für Entsorgungsträger, Erzeuger oder Besitzer von Bioabfällen oder Gemischen, Bioabfallbehandler, Gemischhersteller und Flächenbewirtschafter gilt, regelt die Anforderungen an unbehandelte und behandelte Bioabfälle und Gemische, die zur Verwertung auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht oder zum Zweck der Aufbringung abgegeben werden sowie die Behandlung und Untersuchung solcher Bioabfälle und Gemische.

Sie gilt u.a. nicht für Haus-, Nutz- und Kleingärten sowie für die Eigenverwertung von Bioabfällen pflanzlicher Herkunft in landwirtschaftlichen Betrieben oder Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus bei Verwertung auf betriebseigenen Flächen.

TagsBioAbfVO; BioabfallV; BioabfallVO; BioAbfallVO;  BioAbfallV; BioabfV; BioabfVO

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