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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Heizölverbraucheranlagen – Teil 1: Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen (Ausgabe Februar 2015) |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Mit dieser Technischen Regel wassergefährdender Stoffe werden die wasserrechtlichen Anforderungen im Sinne von § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der neuen Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bundeseinheitlich konkretisiert. Teil 1 beschreibt technische und betriebliche Regelungen für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen einschließlich Prüfinhalten. Ziel des Teils 2 ist, für bestehende Heizölverbraucheranlagen, die nicht entsprechend dem Anforderungsniveau des Teils 1 ausgebildet sind, für bestimmte Sachverhalte Ersatzlösungen aufzuzeigen, die den geforderten Anforderungen gleichwertig gerecht werden. |
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