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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umweltinformationsgesetz für das Land Bremen vom 15. November 2005 |
Link zum Rechtstext | BremUIG |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen. |
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