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Link zum Rechtstext | Prüfverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Bauprüfdienst | BPD 4/2010 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt neben der Anerkennung und Tätigkeit der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen in den Fachrichtungen Massivbau, Metall- oder Holzbau und in den Fachbereichen technische Anlagen und Einrichtungen sowie Erd- und Grundbau und der Übertragung bauaufsichtlicher Aufgaben bei Fliegenden Bauten und Windkraftanlagen die Pflicht von Bauherren oder Betreibern, die Prüfung bestimmter technischer Anlagen und Einrichtungen zu veranlassen. Die Überwachung der Erfüllung dieser Pflichten obliegt den PVO-Überwachungsstellen der Bezirksämter. Für sie enthält der Bauprüfdienst im Interesse eines einheitlichen Verwaltungshandelns Hinweise über Überwachungsart und -umfang. |
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