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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Mai 2018 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz trifft ergänzende Regelungen zur Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung der EU (Verordnung (EU) 2016/679). Gleichzeitig regelt es in den Grenzen der Verordnung spezifische Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten. Es enthält zudem Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen. Es gilt für Behörden, öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Stellen des Landes, der Gemeinden, der Ämter, der Landkreise sowie für sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts (öffentliche Stellen), wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. |
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