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Link zum Rechtstext | WasserG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser sowie für Teile dieser Gewässer und für das nicht aus Quellen wild abfließende Wasser. Es legt neben dem Gemeingebrauch erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Benutzungen sowie Benutzungen fest, für die die Erteilung einer Bewilligung ausgeschlossen ist. |
Tags | LandesWaG MV; LWassG MV; LWasserG MV; LandesWassG MV; LandesWasserG MV; LWG MV |
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