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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 1988

Link zum RechtstextLAbfG NRW

Kerninhalte

Dieses Gesetz legt als Ziele für die Abfallwirtschaft die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen unter anderem mit anlageninterner Kreislaufführung von Stoffen, abfall- und schadstoffarmer Produktion und Produktgestaltung, Herstellung langlebiger und reparaturfreundlicher Produkte, Wiederverwendung von Stoffen und Produkten, flächendeckender, getrennter Erfassung und Verwertung biogener Abfälle, und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen fest.

Es normiert zudem allgemeine und die Pflichten der öffentlichen Stellen im Bereich der Abfallwirtschaft sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben der Abfallbehörden und der Zentralen Stelle.

Tags

LandAbfG NRW; LAbfallG NRW; LandAbfallG NRW; NordrhwestfäLandAbfG; NordrhwestfäLAbfallG;  NordrhwestfäLandAbfallG; NordrhwestfälAbfG; NordrhwestfälAbfallG

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