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Link zum Rechtstext | UAG-Fachkunderichtlinie 2010 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ablauf und Inhalt der mündlichen Prüfung, in der der Antragsteller seine Fachkunde nachweisen soll, sind im Umweltauditgesetzes (UAG) beschrieben. Die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) enthält im Anhang V die Mindestvoraussetzungen an die fachliche Qualifikation der Umweltgutachter. Diese Richtlinie legt die vorgenannten Bestimmungen des UAG aus, ordnet die Mindestanforderungen der EMAS-Verordnung Anhang V einzelnen Prüfungsabschnitten zu und trifft eine nähere Bestimmung über den Inhalt der mündlichen Prüfung im Rahmen von UAG und UAGZVV. |
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