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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub (Ausgabe Juni 2016) |
Link zum Rechtstext | TRGS 504 |
Praxishilfe DGUV | Gib dem Staub keine Chance! |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt zum Schutz von Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten, bei denen eine Exposition gegenüber einatembarem (E-Fraktion) und alveolengängigem (A-Fraktion) Staub auftreten kann. Sie ist anzuwenden für den Gültigkeitsbereich des Allgemeinen Staubgrenzwertes (E- und A-Fraktion), der die Beeinträchtigung der Funktion der Atmungsorgane infolge einer allgemeinen Staubwirkung verhindern soll. |
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