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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Explosionsschutz-Regeln – Sammlung technischer Regeln |
Diese berufsgenossenschaftliche Regel normiert in den Abschnitten „Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre“, „Vermeiden wirksamer Zündquellen“ und „Konstruktiver Explosionsschutz“ Explosionsschutzmaßnahmen, die durch Einrichtungen der Prozessleittechnik (Mess-, Steuer- und Regelungs- sowie Elektrotechnik) unterstützt, überwacht und abgesichert werden können.
Sie enthält in der Anlage 4 eine Beispielsammlung für brennbare Gase, Dämpfe und Nebel, brennbare Flüssigkeiten und brennbare Stäube sowie für spezielle Anlagen.
Sie weist zudem auf weitere Beispiele in Regeln, Merkblättern und Informationen, die hinsichtlich des Explosionsschutzes mit dem Fachausschuss „Chemie“, Sachgebiet „Explosionsschutz“, abgestimmt sind, hin.
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Die DGUV Regel richtet sich in erster Linie an den Unternehmer und kann als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. | |
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