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Niederdruckanschlussverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck vom 1. November 2006

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1) jedermann in Niederdruck an ihr Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen haben. Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse und ist auch auf alle Anschlussnutzungsverhältnisse anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind.

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Review vom 05. November 2020