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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2015/757 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2015/757 |
Kerninhalte | Diese Verordnung dient dazu, dass der internationale Schiffsverkehrssektor ebenfalls zur Emissionssenkung beiträgt. Der Seeverkehr hat aufgrund der durch ihn erzeugten Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) und weiteren Emissionen wie Stickoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx), Methan (CH4), Partikel und Ruß, Auswirkungen auf das weltweite Klima und die Luftqualität. Um eine Senkung zu erreichen werden in der vorliegenden Verordnung unter anderem Regelungen zur Überwachung und Berichterstattung der Schifffahrtsunternehmen, Methoden für die Überwachung von CO2-Emissionen und ein Monitoringkonzept geregelt. |