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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) Nr. 10/2011 |
Anhänge | Anhang I (Unionsliste der zugelassenen Monomere, sonstigen Ausgangsstoffe, durch mikrobielle Fermentation gewonnenen Makromoleküle, Zusatzstoffe und Hilfsstoffe bei der Herstellung von Kunststoffen)Anhang II (Beschränkungen für Materialien und Gegenstände)Anhang III (Lebensmittelsimulanzien)Anhang IV (Konformitätserklärung)Anhang V (Konformitätsprüfung) |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | Mit dieser Verordnung werden besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff festgelegt,
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