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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 33/2008 der Kommission vom 17. Januar 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 91/414/EWG des Rates in Bezug auf ein reguläres und ein beschleunigtes Verfahren für die Bewertung von Wirkstoffen im Rahmen des in Artikel 8 Absatz 2 dieser Richtlinie genannten Arbeitsprogramms, die nicht in Anhang I dieser Richtlinie aufgenommen wurden

Link zum RechtstextVerordnung (EG) Nr. 33/2008
NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Mit der vorliegenden Verordnung werden detaillierte Regeln für die Vorlage und Bewertung von Anträgen auf Aufnahme von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt, die von der Kommission im Rahmen des in Artikel 8 Absatz 2 der genannten Richtlinie vorgesehenen Arbeitsprogramms bewertet, aber bis zu den nachfolgend aufgelisteten Daten nicht in Anhang I der genannten Richtlinie aufgenommen wurden:

  • für Stoffe der ersten Stufe bis zum 31. Dezember 2006 bzw. im Falle von Metalaxyl bis zum 30. Juni 2010
  • für Stoffe der zweiten Stufe bis zum 30. September 2007
  • für Stoffe der dritten und vierten Stufe bis zum 31. Dezember 2009