Insert excerpt | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und Gebührensatzung Helmstedt |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt in der Fassung der 15. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2019 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 11. Dezember 2019 |
Rechtsebene | Helmstedt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass der Landkreis Helmstedt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und ihm überlassenen Abfälle bewirtschaftet. Sie regelt neben den Abfallarten insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung der Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken fest. |
Links zur Rechtsänderung | |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
URL-Adresse | https://www.helmstedt.de/pics/medien/1_1576681162/Abfallentsorgungssatzung_2020.pdf |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
URL-Adresse | https://www.helmstedt.de/pics/medien/1_1576680928/Abfallgebuehrensatzung_2020.pdf |