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Kurzbezeichnung

Abfallentsorgungs- und Gebührensatzung Helmstedt

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt in der Fassung der 15. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2019 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 11. Dezember 2019

Rechtsebene

Helmstedt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass der Landkreis Helmstedt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und ihm überlassenen Abfälle bewirtschaftet. Sie regelt neben den Abfallarten insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung der Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken fest.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 1. September 2020

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Abfallentsorgungssatzung

URL-Adresse

https://www.helmstedt.de/pics/medien/1_1576681162/Abfallentsorgungssatzung_2020.pdf

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.helmstedt.de/pics/medien/1_1576680928/Abfallgebuehrensatzung_2020.pdf