Insert excerpt | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Link zum Rechtstext | EU-Fertigpackungsrichtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie 76/211/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung bestimmter Erzeugnisse nach Gewicht oder Volumen in Fertigpackungen |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt für Fertigpackungen, in denen Erzeugnisse in konstanten, einheitlichen Nennfüllmengen in den Verkehr gebracht werden sollen, die
Eine Fertigpackung im Sinne dieser Richtlinie besteht aus dem Erzeugnis und der Umschließung, in die es fertigverpackt ist. Als fertigverpackt gelten Erzeugnisse in Umschließungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgefüllt und verschlossen werden, wobei die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses einen vorausbestimmten Wert besitzt und ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Packung nicht verändert werden kann. |