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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gefährdungen durch Dampf und Druck– Allgemeine Anforderungenvom3114.Januar 2007März 2019 |
Link zum Rechtstext | TRBS 2141 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel und ihre Folgeteile gelten gilt sowohl für die Ermittlung und Bewertung Beurteilung von Gefährdungen durch Dampf oder Druck, die bei der Bereitstellung und Benutzung Verwendung von druckbeaufschlagten Arbeitsmitteln oder beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen entstehen können, und nennen beispielhaft Maßnahmen.Sie beschreibt die übergeordneten Zusammenhänge und Vorgehensweisen für den Bereich Dampf und Druck und wird ergänzt durch Folgeteile mit Nennung der Ursachen für die Gefährdungen, deren Bewertung und beispielhaften Maßnahmen für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln bzw. für Montage, Installation und Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen.einschließlich überwachungsbedürftiger Druckanlagen und deren Anlagenteilen auftreten können, als auch für die Ableitung und Durchführung notwendiger und geeigneter Schutzmaßnahmen. Sofern nicht alle Elemente der Montage und Installation von druckbeaufschlagten Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen über eine EGEU-Konformitätserklärung des Herstellers abgedeckt sind, werden in den Folgeteilen zur TRBS 2141 beschreibt sie Elemente des Stands der Technik beschriebenStandes der Technik. Zudem enthält sie Hinweise für die Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen unter innerem Überdruck, für die keine Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft hinsichtlich des Druckrisikos bestehen. |