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Nachweis elektromagnetischer Verträglichkeit

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Technische Regelungen (Teile 1-3) für den Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit zwischen Schienenfahrzeugen und der Infrastruktur (Teile 1 und 3 vom 1. Juni 2017, Teil 2 und Anlage 1 zu Teil 1 vom 1. Oktober 2015) und Technische Regeln zur Elektromagnetischen Verträglichkeit – Nachweis der Funkverträglichkeit von Schienenfahrzeugen mit Bahnfunkdiensten (Regelung Nr. EMV 06 – Ausgabe 2.0 vom 9, Mai 2019)

Kerninhalte

Die Technischen Regelungen für den Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit zwischen Schienenfahrzeugen und der Infrastruktur betreffen Fahrzeuge des Eisenbahnverkehrs im Geltungsbereich der EBO und beschreiben in Ergänzung zu europäischen Vorgaben (TSI, EN) nationale Regelungen (NNTR) für Mess- und Bewertungsverfahren zum Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit von Schienenfahrzeugen mit signal- und kommunikationstechnischen Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur.

Sie bestehen aus drei Teilen:

  • Teil 1 „Allgemeines" regelt übergeordnete Aspekte und bestimmt die Grundbegriffe, die auch in den Teilen 2 und 3 verwendet werden.
    Dieser Teil enthält zudem in Anlage 1 eine Übersichtsdarstellung der durch die TR-EMV abgelösten Regelwerke.
  • Teil 2 „Nachweis der Einhaltung der Störstromgrenzwerte" befasst sich mit den Schutz von Gleisstromkreisen vor unzulässig hohen Störstromanteilen, die von elektrischen Verbrauchern (Triebfahrzeuge, Wagen) in das Gleis eingebracht werden.
  • Teil 3 „Sensorik" beschreibt das Messverfahren zum Nachweis der Kompatibilität von Fahrzeugen mit den in Anhang B dieses Teils genannten Gleisschaltmitteln.

Die Regelung Nr. EMV 06 „Technische Regeln zur Elektromagnetischen Verträglichkeit – Nachweis der Funkverträglichkeit von Schienenfahrzeugen mit Bahnfunkdiensten“ beschreibt die Anforderungen an die Funkverträglichkeit von Schienenfahrzeugen gegenüber Bahnfunkdiensten.