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Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung Landkreis Göppingen |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 218. November 2014Dezember 2017 |
Rechtsebene | Göppingen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Göppingen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungszwang sowie Formen des Einsammelns und Beförderns. Sie berechtigt den Landkreis, zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren zu erheben. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Landkreis Göppingen |
URL-Adresse | https://www.landkreis-goeppingen.de/site/LRA-GP-Internet/get/2966232/params_E-1424767219/14796854/3_06_Abfallwirtschaftssatzung.pdf |