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Kurzbezeichnung | Schmutzwasser-Entsorgungs- und Schmutzwasser-Gebührensatzung Wasserverband Lausitz |
Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Schmutzwasserentsorgung des Wasserverbandes Lausitz vom 13. Dezember 2001 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen des Wasserverbandes Lausitz vom 25. Mai 2000 |
Rechtsebene | Großräschen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Schmutzwasser-Entsorgungssatzung bestimmt, dass der Wasserverband Lausitz, dem sich die Stadt Großräschen angeschlossen hat, die Schmutzwasserentsorgung und die dazu notwendigen Anlagen zur Schmutzwasserentsorgung und Behandlung im Verbandsgebiet (gesamtes öffentliches Entwässerungsnetz einschließlich aller technischen Einrichtungen wie Kläranlagen; Kanäle; Pumpstationen; Druckleitungen; von Dritten errichtete und unterhaltene Anlagen, soweit sie der Aufgabenerfüllung dienen) als rechtlich und wirtschaftlich einheitliche öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Anforderungen an die Grundstücksentsorgungsanlage und die Einleitbedingungen. Die Schmutzwasser-Gebührensatzung berechtigt den Verband, für die Inanspruchnahme und Vorhaltung der öffentlichen Schmutzwasserentsorgungsanlagen Schmutzwassergebühren (Mengen- und Grundgebühr) zu erheben. Sie legt insbesondere die Berechnungsgrundlagen und Zuschläge fest. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Schmutzwasser-Entsorgungssatzung |
URL-Adresse | http://www.wasserverband-lausitz.de/images/downloads/Satzung/sw_entsorgung2001.pdf |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Schmutzwasser-Gebührensatzung |
URL-Adresse | http://www.wasserverband-lausitz.de/images/downloads/Satzung/sw_gebuhren.pdf |
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