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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 17. Juni 2004

Kerninhalte

Im Rahmen der Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zur Sicherung der umweltverträglichen Entsorgung von Abfällen nimmt die Stadt Frankfurt am Main folgende Aufgaben im Stadtgebiet wahr:

  • die Förderung der Abfallvermeidung,
  • die Vorbereitung zur Wiederverwendung,
  • Recycling,
  • sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
  • die Beseitigung von Abfällen.

Die Pflicht der Stadt Frankfurt am Main zur Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen und von zur Beseitigung überlassenen Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen.

Die Stadt Frankfurt am Main betreibt zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine öffentliche Einrichtung. Diese bildet eine rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Einheit. Die Stadt Frankfurt am Main kann sich zur Erfüllung von Aufgaben ganz oder teilweise Dritter bedienen.