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Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und Gebührensatzung Helmstedt |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt in der Fassung der 1314. Änderungssatzung vom 712. Dezember 2016 2018 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt in der Fassung der 1516. Änderungssatzung vom 612. September 2017Dezember 2018 |
Rechtsebene | Helmstedt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass der Landkreis Helmstedt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und ihm überlassenen Abfälle bewirtschaftet. Sie regelt neben den Abfallarten insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung der Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken fest. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung Anlagen 1 und 2 |
URL-Adresse | https://www.helmstedt.de/pics/medien/1_1510735111/Abfallentsogungssatzung_-1545316340/Abfallentsorgungssatzung_2019_mit_Anlagen_1_und_2.pdf |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
URL-Adresse | https://www.helmstedt.de/pics/medien/1_1510734848/Abfallentsorgungssatzung_2018-Endfassung_mit_HBCD.pdf |
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Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
URL-Adresse | https://www.helmstedt.de/pics/medien/1_15107351371545316370/Abfallgebuehrensatzung_2018-Endversion2019.pdf |