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Die Verordnung gilt ab dem 16. Juli 2022. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 |
Link zum Rechtstext | EU-Düngeprodukte |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für EU-Düngeprodukte. Sie gilt weder für tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte, deren Bereitstellung auf dem Markt den Anforderungen der Verordnung über tierische Nebenprodukte (Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) unterliegt, noch für Pflanzenschutzmittel, die in den Anwendungsbereich der Pflanzenschutzmittel-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) fallen. Sie regelt unter anderem die Produktanforderungen und die Pflichten der Wirtschaftsakteure. |