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Link zum Rechtstext

Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über die wiederkehrende Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstungen in baulichen Anlagen im Land Brandenburg vom 1. September 2003

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstungen in

  • Verkaufsstätten,
  • Versammlungsstätten,
  • Krankenhäusern und Pflegeheimen,
  • Beherbergungsstätten,
  • Mittel- und Großgaragen,
  • Hochhäusern und in
  • sonstigen Sonderbauten,

soweit sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungen durch Verordnungen auf Grund der Bauordnung vorgeschrieben sind oder im Einzelfall gefordert werden.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Juni 2021 
Review vom 06. November 2020