Kerninhalte | Dieses Gesetz enthält die Einführungsbestimmungen zum Handelsgesetzbuch (HGB). Es normiert unter anderem das Datum des Inkrafttretens des (damals einzuführenden) Gesetzes und beinhaltet zahlreiche Übergangsvorschriften zum überkommenen Recht.
Einführungsgesetze werden in der Regel für umfangreiche Gesetzeswerke erlassen, die an die Stelle bestimmter früherer Kodifizierungen treten oder große Bereiche des Rechts regeln. Sie werden im gleichen Gesetzgebungsverfahren wie das einzuführende Gesetz erlassen.
Von besonderer Bedeutung ist Art. 2 Abs. 1, der das HGB gegenüber dem BGB in Handelssachen zum "lex specialis" erklärt: In Handelssachen kommen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs nur insoweit zur Anwendung, als nicht im Handelsgesetzbuch oder in diesem Gesetz ein anderes bestimmt ist. |