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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Allgemeine Entsorgungsbedingungen des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes für die Abwasserbeseitigung vom 13. November 2016 |
Kerninhalte | Das Kanalnetz der Gemeinde Lemwerder wurde zum 1. Januar 2005 dem Der Oldenburgisch-Ostfriesischen Ostfriesische Wasserverband (OOWV) übertragen, der seitdem für die Wartung und Instandhaltung des Kanalnetzes zuständig ist.Der OOWV , ist als Wasser- und Bodenverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er führt die Abwasserbeseitigung nach Maßgabe seiner AEB durch. Zu den Mitgliedern des OOWV gehören unter anderem die Stadt Oldenburg und die Gemeinde Lemwerder. |