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Link zum Rechtstext

UAG-Prüferrichtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie des Umweltgutachterausschusses nach dem Umweltauditgesetz über die Voraussetzungen der Aufnahme von Bewerbern in die Prüferliste vom 10. November 2020

Kerninhalte

Der Umweltgutachterausschuss (UGA) führt eine Prüferliste für die Besetzung der Prüferausschüsse der Zulassungsstelle.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Bewerbers in die Prüferliste sind im UAG enthalten. Die Erfüllung der Voraussetzungen wird anhand der in dieser Richtlinien enthaltenen Kriterien und Verfahrenshinweisen geprüft. Grundlage für diese Prüfung bilden ein von diesem Bewerber selbst erstelltes und unterschriebenes Qualifikationsprofil und die von ihm beigebrachten Nachweisunterlagen. Ergeben sich darüber hinaus Fragen, werden diese von der Geschäftsstelle des UGA mit dem Bewerber geklärt. Zum Nachweis der Prüferqualifikation können weitere Unterlagen angefordert werden.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 15Review vom 15. Juni 2021 . Juni . Juni 2021