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Die Verordnung wird zum 1. Januar 2020 durch die Verordnung (EG) Nr. 2019/631 ersetzt. |
Link zum Rechtstext | Festsetzung von Emissionsnormen für neue PKW |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt die Anforderungen an die CO2-Emissionsleistung neuer Personenkraftwagen: Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagenflotte sollen bei 120 g/km liegen. Ziel ist, die Emissionen ab 2020 auf 95 g CO2/km zu senken. |
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