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Link zum Rechtstext | Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach § 41 MBO gestellt werden: Sie müssen unter anderem betriebs- und brandsicher sein, dürfen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerungsanlagen nicht beeinträchtigen und nicht in Abgasanlagen eingeführt werden und sind so herzustellen, dass sie Gerüche und Staub nicht in andere Räume übertragen. Sie gilt nicht für mit Luft arbeitende Transportanlagen (z.B. Späneabsaugung, Rohrpostanlagen). |
Gültige Fassungen der Bundesländer | (Brandschutz-) Technische Anforderungen an Lüftungsanlagen sind in den Technischen Baubestimmungen der Länder geregelt. Diese Regelungen basieren auf der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie. Haben die Bundesländer von der M-LüAR abweichende Regelungen getroffen, so ist dieses im Folgenden verlinkt. Ist nichts anderes genannt, gilt die M-LüAR vollumfänglich in dem jeweiligen Bundesland.
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