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Link zum Rechtstext | Bundesnaturschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege in der Fassung vom 29. Juli 2009 |
Zusatzinformationen | Gebietsfremde Arten (Bundesamt für Naturschutz) |
Kerninhalte | Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass
Jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege beitragen und sich so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2021 |
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