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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten

Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien (Ausgabe Juli

2000

2021)

Link zum RechtstextDGUV Information 201-012

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information legt die Vorgehensweise für die Aufnahme von Arbeitsverfahren für ASI-Arbeiten (

In dieser DGUV Information wird das Anerkennungsverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung für so genannte „emissionsarme Verfahren“ nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder

Instandhaltungsarbeiten) mit geringer Exposition gegenüber Asbest fest und beschreibt geprüfte Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519.

 

...

Instandhaltungsarbeiten“ beschrieben. Damit sind solche Verfahren gemeint, durch die die Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz im Schichtmittelwert unter 10.000 Fasern /m³ liegt.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 09. Juli 2021