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Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien (Ausgabe Juli |
2021) | |
Link zum Rechtstext | DGUV Information 201-012 |
Kerninhalte |
In dieser DGUV Information wird das Anerkennungsverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung für so genannte „emissionsarme Verfahren“ nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder |
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Instandhaltungsarbeiten“ beschrieben. Damit sind solche Verfahren gemeint, durch die die Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz im Schichtmittelwert unter 10.000 Fasern /m³ liegt. | |
Links zur Rechtsänderung |