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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Allgemeine Entsorgungsbedingungen des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes für die Abwasserbeseitigung vom 13. November 2016 |
Kerninhalte | Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) ist als Wasser- und Bodenverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er führt die Abwasserbeseitigung nach Maßgabe seiner allgemeinen Allgemeinen Entsorgungsbedingungen durch. Zu den Mitgliedern des OOWV gehören unter anderem die Stadt Oldenburg und die Gemeinde Lemwerder. |
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