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Bezeichnung | Straßenreinigungssatzung der Stadt Oberhausen vom 14. Dezember 2015 |
Rechtsebene | Oberhausen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Oberhausen die Reinigung der öffentlichen Straßen (einschließlich der Winterwartung) als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, der Gehwege und der fußläufigen Straßen und Straßenteile. Zur Reinigung gehört auch die Winterwartung. Die Satzung regelt auch Gebührenmaßstab und GebührenhöheSie berechtigt die Stadt, für die von ihr durchgeführte Reinigung Benutzungsgebühren zu erheben, und legt Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe fest. Sie regelt zudem die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer für Gehwege und/oder Fahrbahnen. |
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Bezeichnung | Straßenreinigungssatzung Oberhausen |
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