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Link zum Rechtstext

BGI 721 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Handbetriebene Schneidgeräte (Ausgabe Februar 2011)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information dient dazu, das Produktsicherheitsgesetz (vormals Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) und das Kapitel 2.2 „Betreiben von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen" der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln" (DGUV Regel 100-500, vormals BGR 500) für die Bereitstellung von handbetriebenen Schneidgeräten, die dazu bestimmt sind, Papier oder ähnliche Materialien zu schneiden, zu konkretisieren.

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